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Inklusion - eine große Aufgabe für das Münsterland

Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzunehmen. Das geltende Recht zur Teilhabe bezieht sich auf sämtliche Lebensbereiche: Im Bereich Bildung bedeutet dies, dass alle Schüler gemeinsam in einer Schule lernen und die gleichen Chancen auf Bildung haben. Im Berufsleben erhalten Menschen mit Behinderungen die gleichen Möglichkeiten auf eine Ausbildung und einen Arbeitsplatz wie Nichtbehinderte. Im Bereich Wohnen und Leben haben alle Menschen das Recht zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten.

Mit Verabschiedung des Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2009 hat unter anderem die inklusive Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen einen hohen Stellenwert eingenommen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 3. Juli 2012 einen Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle –  NRW inklusiv“ verabschiedet. Dieses Thema bricht derzeit mit großem Schwung über die Bildungsakteure (Schulen, Betriebe, Kommunen) herein und wird sie für die nächsten Jahre beschäftigen. Die Diskussion ist dabei sehr breit, und einem Großteil der Bevölkerung ist unklar, welche Hilfen und Möglichkeiten es gibt, wo Ansprechpartner sind und wie Inklusion vor Ort umgesetzt werden kann.

Das westliche Münsterland weist eine besonders hohe Dichte stationärer Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen auf wie das Stift Tilbeck, Haus Hall und die Kinderheilstätte Nordkirchen. Die Historie dieser Einrichtungen ist auf den gesellschaftlichen Umgang mit behinderten Menschen in der Vergangenheit zurückzuführen. Die Betreuung war häufig von Separation geprägt, von Inklusion keine Spur. Deshalb erfolgte die Unterbringung in größeren Einheiten und weitgehend abgeschottet von der Bevölkerung, meist außerhalb der eigentlichen Siedlungsgebiete. Dafür bot die ländliche Struktur des westlichen Münsterlandes hervorragende Bedingungen. Heute stehen die großen Einrichtungen vor der Aufgabe, die Inklusion umzusetzen. Ihre häufig isolierte Lage ist dabei eine besondere Herausforderung.

Kontakt

Gemeinde NordkirchenDietmar BergmannBürgermeister

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59394 Nordkirchen

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Tel: 02596 917-152
Fax:02596 917-139

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